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   BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62   

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BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62 (https://dejure.org/1962,652)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1962 - 4 StR 224/62 (https://dejure.org/1962,652)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1962 - 4 StR 224/62 (https://dejure.org/1962,652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Verfahrens vor der ohne Landgerichtsdirektor besetzten auswärtigen großen Strafkammer eines Landgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 176
  • NJW 1963, 548
  • MDR 1963, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach welcher eine Hilfsstrafkammer, die im Laufe des Geschäftsjahres vorübergehend zur Entlastung der ordentlichen Strafkammer gebildet wird, sowie eine Ferienstrafkammer auch mit einem Landgerichtsrat als Vorsitzenden besetzt werden kann (vgl. BGHSt 12, 104), bleibt unberührt.

    Auf der abweichenden Auffassung BGHSt 12, 104, 107 beruht das Urteil nicht.

  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 72/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62
    Auch die auswärtige große Strafkammer eines Landgerichts (§ 78 GVG) muß mit einem Landgerichtsdirektor als ständigem Vorsitzenden besetzt sein (unter Aufgabe von BGH 4 StR 72/51 vom 21. Juni 1951 = LM § 78 GVG Nr. 2).

    Uns Reichagericht (vgl. RGSt 9, 387) sowie der Bundesgerichtshof (4 StR 72/51 vom 21. Juni 1951 = LM Nr. 2 zu § 78 GVG) haben zwar ausgesprochen, daß der Vorsitz einer auswärtigen Strafkammer nach § 78 GVG zwar nur einem festangestellten Richter im Sinne des § 6 GVG übertragen werden dürfe, daß jedoch die Besetzung mit einem Landgerichtsdirektor nicht erforderlich sei.

  • RG, 15.05.1888 - 1002/88

    Ist die Versicherung, welche ein Zeuge unter Berufung auf den bereits früher in

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62
    Es Kommt dabei nicht darauf an, ob die Bekundungen in verschiedenen Verfahrensabschnitten gemacht worden sind (RGSt 17, 409).

    In RGSt 17, 409 ist ausdrücklich ausgesprochen, daß die falsche Versicherung, welche ein Zeuge unter Berufung auf den bereits früher in derselben Angelegenheit geleisteten Zeugeneid abgibt, auch dann der Eidesleistung gleichzuachten und als Meineid zu bestrafen ist, wenn sie in einem Falle gefordert und abgenommen worden ist, in welchem nach prozessualer Vorschrift die förmliche Eidesleistung hätte stattfinden sollen.

  • BGH, 08.06.1951 - 2 StR 22/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62
    Der Grundsatz des § 62 GVG ist angesichts seiner rechtspolitischen Bedeutung ein allgemeiner, der such dort zu gelten hat, wo er bei den Besetzungsvorschriften nicht ausdrücklich erwähnt ist (so auch Dallinger in MDR 1951 S. 539 zu § 78 GVG).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62
    Insoweit finden die §§ 249, 261 StPO keine Anwendung (BGHSt 11, 159).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62
    Eine Verlesung war nicht erforderlich, es genügte vielmehr die Wiedergabe des Inhalts durch den Vortrag aus den Akten (BGHSt 1, 94).
  • BGH, 10.07.1951 - 2 StR 278/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62
    Das Urteil BGHSt 1, 265, das sich mit der Besetzung einer auswärtigen Strafkammer beschäftigt, hat zu der hier erörterten Frage keine Stellung genommen.
  • BGH, 05.02.1957 - 5 StR 499/56

    Rechtmäßigkeit einer Aberkennung der Eidesfähigkeit bei Vorliegen des

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62
    Zu dieser Annahme geben die Worte, den Angeklagten waren die bürgerlichen Ehrenrechte abzuerkennen, Anlaß (vgl. § 161 Abs. 2 StGB; 5 StR 499/56 vom 5. Februar 1957, NJW 1957, 550 = LM Nr. 16 zu § 157 StGB).
  • RG, 08.01.1884 - 2929/83

    Ist in Preußen die Landesjustizverwaltung befugt, dem ständig berufenen

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62
    Uns Reichagericht (vgl. RGSt 9, 387) sowie der Bundesgerichtshof (4 StR 72/51 vom 21. Juni 1951 = LM Nr. 2 zu § 78 GVG) haben zwar ausgesprochen, daß der Vorsitz einer auswärtigen Strafkammer nach § 78 GVG zwar nur einem festangestellten Richter im Sinne des § 6 GVG übertragen werden dürfe, daß jedoch die Besetzung mit einem Landgerichtsdirektor nicht erforderlich sei.
  • RG, 29.06.1926 - I 367/26

    In welcher Weise können Wahrnehmungen und Gutachten von Zeugen und

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62
    Sie beruft sich für die Unzulänsigkeit dieses Vorgehens auf die Entscheidung RGSt 60, 297.
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86

    Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer

    Das gilt indes nur, soweit die örtliche Zuständigkeit in Frage kommt (RGSt 17, 230; 15, 159, 160; BGH b. Dallinger in MDR 1958, 566; BGHSt 18, 176, 177) [BGH 21.12.1962 - 4 StR 224/62].

    Im übrigen ist die auswärtige Kammer Teil des Landgerichts (BGHSt 18, 176, 177).

  • BVerwG, 08.05.1968 - VI C 41.67

    Anspruch auf Stellenzulage der Beamten (Richter) bei Verwendung in höherwertigen

    Nach Bekanntwerden des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 1962 - 4 StR 224/62 - (BGHSt 18, 176 = NJW 1963 S. 548) zur Auslegung des § 78 GVG wurde der Kläger auf Grund des Beschlusses des Präsidiums des Landgerichts in Bochum vom 1. März 1963 als Vorsitzender der auswärtigen großen Strafkammer in Recklinghausen abberufen und mit Wirkung vom 31. März 1963 einer Zivilkammer zugewiesen.

    Diese Rechtsprechung ist erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 1962 - 4 StR 224/62 - (BGHSt 18, 176 = NJW 1963 S. 548) aufgegeben worden.

  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden

    Das ist jedoch nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 12, 104, 107; 18, 176, 178).
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 558/65

    Zuständigkeitsfragen bei der Besetzung des Revisionsgerichts

    Zu einer anderen Auffassung nötigt auch nicht die Entscheidung BGHSt 18, 176.
  • BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67

    Bestimmung eines Direktoren zum Vorsitzenden einer Ferienkammer - Vollendung

    Sie könnte allenfalls, wie es auch die Revisionsbegründung tut, daran anknüpfen, daß § 78 Abs. 2 GVG die Bestellung des Vorsitzenden einer auswärtigen Strafkammer dem Präsidium zuweist, obwohl dieser nach der Entscheidung des jetzt erkennenden Senats BGHSt 18, 176 ein Direktor sein muß.
  • BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65

    Bestellung des Vorsitzenden einer Hilfsstrafkammer durch das Präsidium und nicht

    Im Falle der auswärtigen Strafkammer hat es sogar unter Durchbrechung der in § 62 Abs. 2 GVG getroffenen Bestimmung dem Präsidium die Aufgabe der Bestellung des ordentlichen Vorsitzenden belassen (§ 78 Abs. 2 Satz 2 GVG; BGHSt 20, 303), obwohl dieser stete ein Direktor sein muß (BGHSt 18, 176).
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